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Der Amtstierarzt:

Ihr Ansprechpartner in sämtlichen tierschutzrelevanten und rechtlichen Fragen:

Dienststellen der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

 

Allgemeines zum Tierschutzgesetz (sozialministerium.at)

Rund um den Hund:

hundejournal_2020.pdf (st-poelten.at)

Das seit 01.01.2005 gültige Tierschutzgesetz regelt die Hundehaltung teilweise neu. Nähere Informationen erhalten Sie in der Tierhaltungsverordnung. Die wichtigsten Änderungen (geltend für alle Hundehalter):

  • Die Haltung von Kettenhunden ist ausnahmslos untersagt. Ebenso verboten ist die Verwendung von Stachelhalsbändern, elektrisierenden bzw. chemischen Dressurgeräten.

  • Wenn Sie Ihren Hund in einem Zwinger halten, müssen Sie für regelmäßigen Auslauf sorgen. Der Zwinger muss mindestens 15 Quadratmeter groß und mit einer wärmegedämmten Schutzhütte und Liegefläche ausgestattet sein.

  • Wenn Sie mehrere Hunde halten, gibt es die Verpflichtung zur Gruppenhaltung, soweit die Hunde untereinander verträglich sind.

  • Wenn Ihre Hündin Junge hat, dürfen diese frühestens nach acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.

  • Bei der Unterbringung von Hunden in Autos ist für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.

  • Achten Sie bei der Aufzucht von jungen Hunden besonders auf eine ausreichende Sozialisierung mit der Umgebung. Der Hund muss mit allen Reizen der Umgebung bekannt gemacht werden. Bei entsprechender Aufzucht würden viele Probleme der Hund-Mensch-Beziehung nicht auftreten.

Bitte beachten Sie: Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Das sind: Siedlungsgebiete, öffentliche Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind an den oben genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

 

Hundeabgabe - St. Pölten (st-poelten.at)

Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Listenhunde) - St. Pölten (st-poelten.at)

Hundeerziehung und -ausbildung - St. Pölten (st-poelten.at)

Rund um die Katze

Katzenhaltung - St. Pölten (st-poelten.at)

Das Tierschutzgesetz sieht für die Katzenhaltung hohe Standards vor.

  • Neu ist beispielsweise, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie kastriert werden müssen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden.

  • Weiters müssen Sie Ihren Katzen die Möglichkeit zum Krallenschärfen und geeignete Rückzugsmöglichkeiten bieten.

  • Ein eigener Rückzugsbereich für jede Katze ist besonders dann wichtig, wenn Sie mehrere Tiere in einer Gruppe halten.

  • Wohnungskatzen muss so genanntes Katzengras oder ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Das Gras dient der Katze zur Säuberung des Magens, weil es die beim "Putzen" verschluckten Haare in Form von Haarbällchen bindet.

  • Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen (z.B. Gitter) zu versehen.

  • Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden.

  • Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie saubere Katzenkistchen müssen geboten werden.

 

Katzenhaltung - Land Niederösterreich (noe.gv.at): Informationen zu Kastrationspflicht der Freigängerkatzen und Vorschriften für Zuchtkatzen

Öffnungszeiten

Montag 10:00-12:00 und 16:00-19:00 Uhr

Dienstag 10:00-12:00 und 16:00-19:00 Uhr

Mittwoch 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Donnerstag 16:00-19:00 Uhr

Freitag 10:00-12:00 und 16:00-19:00 Uhr

Samstag 08:00-11:00 Uhr

Rechtsgrundlagen

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