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Hundewelpen sind innerhalb der ersten drei Lebensmonate spätestens jedoch bis zur ersten Weitergabe mittels elektronischen Mikrochip zu kennzeichnen und zu registrieren (Tierschutzgesetz).
Die Implantation des etwa reiskorngroßen Chips erfolgt in das Unterhautgewebe an der linken Halsseite. Der Eingriff ist nicht wesentlich schmerzhafter als eine Injektion und beeinträchtigt das Tier nicht.
Die auf dem Chip gespeicherten Daten sind von Tierärzten und Einrichtungen, welche über ein Lesegerät verfügen, jederzeit abrufbar. Durch eine europaweite Vernetzung der Datenbanken kann der Tierbesitzer auch im Ausland eruiert werden.
Die Registrierung können Sie ganz einfach bei uns durchführen lassen, sie bekommen kurze Zeit später Ihr Registrierkärtchen mit der Post zugesandt.
Tierdatenbanken:
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Elektronische Tierkennzeichnung
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